CSRD-Berichtspflicht

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EU (einschließlich Deutschland)

Unternehmen, die mindestens zwei der drei Merkmale erfüllen: 

Bilanzsumme mindestens 25 Mio. €

Nettoumsatzerlöse: mindestens 50 Mio. €

Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres Beschäftigten: mindestens 250

 

Stufenweise ab Anfang 2024

Die Berichtspflicht gilt für alle großen Unternehmen und für alle an geregelten Märkten notierten Unternehmen (mit Ausnahme von börsennotierten Kleinstunternehmen) sowie für große Kreditinstitute und Versicherungs-unternehmen jeder Rechtsform.

Ab dem Geschäftsjahr 2025 müssen große Unternehmen verpflichtend eine nichtfinanzielle Erklärung nach der CSRD als Teil des Lageberichts erstellen. 

EU-Unternehmen mit Tochtergesellschaften in der SchweizDie CSRD erfasst alle Drittlandsunternehmen, die in erheblichem Umfang im Hoheitsgebiet der Union tätig sind, einschließlich nicht notierter Schweizer Unternehmen mit lediglich einer Tochtergesellschaft oder Zweigniederlassung in der EU. Tochterunternehmen können von der eigenen Pflicht zur Berichterstattung befreit sein, wenn sie selbst und ggf. ihre Tochterunternehmen in die konsolidierte Nachhaltigkeitsberichterstattung eines Mutterunternehmens (EU- oder Drittlandsunternehmen) einbezogen werden und dieser konsolidierte Bericht gem. den in der CSRD niedergelegten Standards erstellt wird.
Berichtspflicht außerhalb der EU: Unternehmen mit Umsatz in der EU

Unternehmen, die in der EU einen Nettoumsatz von mehr als 150 Mio. Euro erwirtschaften und in der EU mindestens eine Tochtergesellschaft oder Zweigniederlassung haben.

Stufenweise ab Anfang 2024

 
Berichtspflicht außerhalb der EU: Schweiz und Liechtenstein

In der Schweiz ist bislang keine solche Pflicht vorgesehen. 

 

Unternehmen aus der Schweiz und aus Liechtenstein sind aktuell zwar nicht unmittelbar betroffen, aber mittelbar. Nämlich dann, wenn sie Teil einer EU-Lieferkette sind und Berichtsanfragen von Unternehmen aus der Lieferkette auf sie zukommen.